26 Nov 2024

Warum ist der Werkvertrag besser als sein Ruf?

Der Werkvertrag ist für sich betrachtet einfach nur ein Vertrag. Für ihn bestehen gesetzliche Regelungen und er ist oftmals mit weiteren Verträgen, zum Beispiel mit einem Arbeitsvertrag in einem Werkvertragsunternehmen, verbunden. Für all dies gilt, dass Verträge freiwillige Absprachen zwischen den Parteien sind und nur, weil sich einzelne schwarze Schafe nicht an Gesetze und Verträge halten, diese nicht wirkungslos sind. Mit diesem Fakt vorangestellt macht es nun Sinn, einen Blick darauf zu werfen, wie denn der Ruf von Werkverträgen aussieht. Dabei ist auch zu bedenken, dass sich die Nutzung und die Formen der Werkverträge in den Betrieben in den letzten Jahren deutlich zugenommen haben. Genau wie bei der Leiharbeit stecken die gleichen Faktoren dahinter.

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Der Werkvertrag – Das moderne Outsourcing

Werkverträge sind für den Betrieb von heute das Mittel, um selbst Kernaufgaben an andere Anbieter zu übergeben, die diese billiger bearbeiten können. Das reicht von richtigen Kernaufgaben bis hin zu unterstützenden Arbeiten, mit denen sich die eigentliche Arbeit der Betriebe auf wichtigere Bereiche konzentrieren lassen.

Das heißt, dass Unternehmen immer gezielter dabei vorgehen, Aufgaben zu finden, die sie auslagern können. Typischerweise betreffen dies Vorgänge, für die keine besonderen Fertigkeiten gebraucht werden. Das sind zum Beispiel das Sortieren von Leergut, das Verpacken, Arbeiten im Lager, der Technik und der Werkstatt, sowie Aufgaben im Bereich von Räumungsarbeiten, Liefertouren und allgemein die Betreuung des Fuhrparkes.

Dem stehen andere Projekte gegenüber, die sich in der Entwicklung oder in kaufmännischen Bereichen bewegen. Auch diese werden immer mehr outgesourct, wobei hier jedoch der Werkvertrag dazu dient, besondere Fähigkeiten einzukaufen.

Das heißt, dass zum Beispiel ein Getränkehändler sich mit seiner Stammbelegschaft um die eigenen Getränke kümmert. Ein Subunternehmer übernimmt die Reinigung, ein Fuhrunternehmer die Auslieferung und ein IT-Unternehmen kümmert sich um die neue Software für die Buchhaltung.

Was kann man  mit Werkverträgen erreichen?

Für sich betrachtet ist das genau das, was mit Werkverträgen erreicht werden soll. Das heißt, die Auslagerungen bestimmter Aufgaben sind nicht selbst das Problem. Dieses kommt erst dann ins Spiel, wenn die Werkverträge genutzt werden, um zum Beispiel den Schutz durch Tarifverträge und Arbeitnehmerrechte zu unterwandern und damit Kosten gesenkt werden sollen.

Wurde für ein Unternehmen ein Tarifvertrag geschlossen, dann gilt er für die Stammbelegschaft. Die Beschäftigten des Subunternehmens dagegen fallen nicht darunter. Das erlaubt es dem betreffenden Werkvertragsunternehmen, seinen Mitarbeitern weniger zu zahlen und die Bearbeitung der entsprechenden Bereiche für den Hauptbetrieb günstiger zu gestalten.

Neben dem Tariflohn sparen sich die beauftragenden Unternehmen auch die Zahlung von Nacht- und Sonntagszuschlägen. Sie müssen sich nicht um die Urlaubsansprüche der Werkvertragsmitarbeiter kümmern und diese haben kein Mitspracherecht im Hauptbetrieb. Darüber hinaus haben die Betriebsräte, die im Hauptbetrieb vorhanden sind, kein Mitspracherecht, wenn es um den Abschluss eines Werkvertrages geht. Sie können diesen weder beeinflussen, noch den Werkvertragsmitarbeitern Hilfeleistungen geben.

Der Arbeitsmarkt wird nicht umsonst als der Arbeits-„Markt“ bezeichnet. Auch hier stehen die einzelnen Arbeitnehmer in Konkurrenz zueinander. Wie auf dem Markt selbst gelangen alle unter Druck, wenn in einem Bereich die Preise sinken. Für die Betriebe heißt das, dass die Löhne für die Stammbelegschaft ebenfalls unter Druck gelangen. Verlangen die Stammbeschäftigten zu viel, lassen sich auch ihre Arbeitsplätze outsourcen und sie verlieren ihren Job.

Während dieser Druck besteht und oftmals zu verhaltenen Lohnforderungen führt, heißt dass jedoch nicht, dass die Betriebsräte überhaupt keine Handhabe aufweisen. Sie können sich die Werkverträge ansehen und diese daraufhin überprüfen, ob hier nicht eine verdeckte Leiharbeit vorliegt.  Auch können sie mit den Werkvertragsarbeitnehmern sprechen und diese über ihre Rechte informieren. Hinsichtlich der Leitung im Hauptbetrieb können die Betriebsräte Vorschläge unterbreiten, die die Sicherung und die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten verbessern.

Am Ende ist es den Betriebsräten mit ihrem Mitbestimmungsrecht auch möglich, Regelungen für Fremdbeschäftigte und ihren Zugang zu bestimmten Bereichen im Stammbetrieb zu treffen. Während Arbeitnehmerfreizügigkeit, Vertragsfreiheit und die Dienstleistungsfreiheit gesetzlich geregelt sind, heißt das nicht, dass sich damit der Grundsatz der Gleichbehandlung und die Grundfreiheiten der Arbeitnehmer unterlaufen lassen.

Es häufen sich Beispiele, in denen Stammpersonal entlassen werden und dann pünktlich am nächsten Tag die Arbeitskräfte des Werkvertragsunternehmens vor der Tür stehen. Wenn man sich einmal einen solche Fälle ansieht, kann man schnell an der Richtigkeit der Werkverträge zweifeln.

Stammpersonal mit einem Einkommen in der örtlich üblichen Höhe werden nach Jahren entlassen und oftmals durch Fremdarbeiter ersetzt, die weniger als die Hälfte verdienen. Da liegt der Fall doch wohl klar auf der Hand, hier wollte der Arbeitgeber sparen und einen Großteil der Belegschaft austauschen.

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Schaut man aber genauer hin, muss man erkennen, unter welchem Druck deutsche Unternehmeng gerade wegen der Billigkonkurrenz aus dem Ausland stehen. Im Einkaufsregal im nächsten Supermarkt kaufen die Kunden auch nicht das deutsche Produkt, wenn es den doppelten Preis gegenüber der billigen Konkurrenz aufweist. Hier möchten sie auch den niedrigsten Preis. Dementsprechend befinden sich die betroffenen Unternehmen kurz vor dem Aus und anstatt einfach aufzugeben und die Investitionen und Arbeiten der vergangen Jahre und Jahrzehnte auf einen Schlag zu verlieren, greifen sie zu einem neuen Mittel, dem Werkvertrag.

Mit dem Werkvertrag und dem Einsatz von Fremdarbeitnehmern sind die betroffenen Betriebe auch weiterhin in der Lage, sich am Markt zu behaupten. Damit bleiben sie als deutsche Unternehmen erhalten. Auch behalten sie zumindest einen Teil der Stammbelegschaft, so dass nicht jeder den Arbeitsplatz verliert, wie es bei einem Bankrott der Fall wäre.

Ersparnisse durch Werkverträge

Jede Geschichte hat zwei Seiten und das wird nur zu gern übersehen. Gelangen die Unternehmen unter Druck, müssen sie ihren eigenen Weg finden, um damit umzugehen. Ein Werkvertrag spart dabei nicht nur einfach Kosten für die Mitarbeiter. Er spart auch Kosten im Bereich der Rekrutierung, denn das Werkvertragsunternehmen rekrutiert seine Mitarbeiter selbst. Er spart auch Kosten für die Größe des Mitarbeiterpools, der vorrätig gehalten werden muss. Hier können Fremdarbeiter bei Bedarf jederzeit einspringen.

Damit ist es Unternehmen möglich, sich auf den Bereich zu konzentrieren, in dem sie sich am besten auskennen und mit dem sie ihren Profit erwirtschaften. Der Rest wird dann ausgelagert und von anderen Unternehmen in eigener Regie übernommen.

Der freie Markt hat ein erklärtes Ziel. Dieses ist, mehr Güter und Dienstleistungen zu günstigeren Preisen anzubieten. Günstige Preise und günstige Dienstleistungen kommen jedoch nicht von irgendwo her. Sie kommen aus der gesteigerten Effizienz großer Betriebe, was kleinere Unternehmen unter Druck setzt. Und sie kommen aus neuen Wegen, Kosten zu senken, während zugleich die Produktivität steigt.

Aus diesem Grund gibt es die Vertragsfreiheit und den freien Markt, so dass die Unternehmen ihren Weg finden können, wie sie mehr für weniger anbieten können. Eines der Mittel ist der Werkvertrag und er hat sich in der Praxis bewährt. So setzen mehr und mehr Unternehmen in immer mehr Bereichen auf diese Form des Vertrages, um bestimmte Teile ihrer Arbeit für weniger Kosten und für weniger Aufwand anderen zu übertragen.

Wo werden Werkverträge verwendet?

Vom Supermarkt über Krankenhäuser bis hin zu Hotels, Baustellen und der Backwarenfabrik, überall werden mehr und mehr Werkverträge verwendet. Während dies auf der einen Seite die Löhne drückt, heißt dies auf der anderen Seite, dass Unternehmen gegründet werden können und Kunden finden, die es sonst nicht geben würde, die Werkvertragsunternehmen. Diese stellen Leute ein, die ohne das Werkvertragsunternehmen keinen oder nur schwerlich einen Job finden würde.

Während die Löhne insgesamt steigen, steigen damit auch die Anforderungen an die Produktivität. Gute Mitarbeiter werden gefördert. Mitarbeiter, die nicht mithalten können, droht das Aus. Nun aber haben sie eine neue Chance im Rahmen von Werkvertragsunternehmen eine Anstellung zu finden, in der die Entlohnung ihren Fertigkeiten entspricht. Ist das nicht der Fall, sind sie zum Beispiel sehr hoch qualifiziert, dann finden sie auch den Weg in eine Stammbelegschaft.

Alternativ finden sich hochqualifizierte Arbeitnehmer in Werkvertragsunternehmen wieder, deren Zielrichtung nicht die Übernahme einfacher Arbeiten für ungelernte Arbeitskräfte ist. Stattdessen werden sie Mitarbeiter in Firmen, die Werkverträge abschließen, bei der es um die Bereitstellung seltener Fähigkeiten mit einer entsprechend hohen Entlohnung geht.

Negative Auswirkungen von Werkverträgen

Die negativen Auswirkungen von Werkverträgen werden dabei oftmals übertrieben. So wird zum Beispiel angeführt, dass hunderttausende Menschen durch die Werkverträge in den Werkvertragsunternehmen nur mit einem niedrigen Lohn angestellt sind. An den Zahlen muss nicht gezweifelt werden, denn ihre Aussagekraft ist tatsächlich interessant.

Sie besagen, dass auf einem Arbeitsmarkt mit rund 45 Millionen Beschäftigten hunderttausende eventuell nur wenig verdienen, weil sie in Werkvertragsunternehmen arbeiten. Das heißt, dass die weit, weit überwiegende Anzahl von Werktätigen nicht einmal ansatzweise betroffen sind. Sie zeigen auch, dass es sich hier um eine Minderheit handelt, deren Qualifikationen es ihnen nicht gestattet, mit den anderen 45 Millionen Beschäftigten zu konkurrieren. Mit einem solchen Zustand muss in einem System des freien Marktes, auf dem es immer Gewinner und Verlierer gibt, gelebt werden.

Hier hat der Werkvertrag und haben die Werkvertragsunternehmen sogar eine wichtige Auffangfunktion, indem sie diesen weniger qualifizierten Arbeitnehmern noch immer einen Weg in eine Erwerbstätigkeit bieten. Sie werden also vor der Arbeitslosigkeit bewahrt. Darüber hinaus haben Werkvertragsunternehmen eine wichtige Brückenfunktion, indem sie Arbeitssuchende in die Erwerbstätigkeit bringen und diese über den Einsatz in einem Betrieb sich dort bewähren können. Dann können sie in die Stammbelegschaft übernommen werden und so eine Festanstellung erhalten.

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Während der Werkvertrag über die Werkvertragsunternehmen Arbeitnehmer mit geringeren Fertigkeiten oder Qualifikation vor einem Gang in die Arbeitslosigkeit bewahrt und Arbeitssuchenden den Weg in den Arbeitsmarkt ebnet, gibt es noch eine weitere Gruppe von Betroffenen, die betrachtet werden müssen. Dabei handelt es sich um die freien Mitarbeiter bzw. einfach die Freelancer.

Hierbei handelt es sich um eine besondere Gruppe von Leuten. Diese kommen oft mit einem starken Drang nach Freiheit und nicht selten verfügen sie über besondere Talente und Erfahrungen. Mit dem Werkvertrag sind sie nun in der Lage, diese Talente und Erfahrungen zu vermarkten, ohne einem Arbeitgeber gegenüber weisungsgebunden zu sein oder die Tage in einem Büro zu verbringen, egal, ob sie gerade über Arbeit verfügen oder nicht. Stattdessen können sie von daheim aus in Eigenregie und mit eigenen Ressourcen die Aufträge von Unternehmen als ihren Klienten bearbeiten und sich damit ein ausreichendes Einkommen sichern, während sie ihre Unabhängigkeit behalten.

Freelancer

Für Unternehmen sind Freelancer wichtige Auftragnehmer, vor allem wenn es um IT- oder Marketingprojekte geht. In Deutschland befinde sich rund 3,6 Millionen Freelancer bzw. Soloselbstständige, die mit Werkverträgen ihren Lebensunterhalt verdienen. Die Stundensätze überschreiten dabei je nach Qualifikation des Freelancers schon mal die 100 €. Davon führen die Soloselbstständigen ihre eigenen Sozialversicherungsbeiträge und Steuern ab.

Unternehmen finden Freelancer auf eigenen Portalen. Diese erleichtern den Abschluss von Verträgen, erlauben das Bewerten des Freelancers und Unternehmen und sie kümmern sich auch um den Transfer des Honorars.

Im weltweiten Vergleich lässt sich sogar eine Tendenz zu mehr Freelancing erkennen. Danach waren im Jahr 2023 ungefähr 48% der arbeitenden Weltbevölkerung selbstständig. Das Freelancing ist ein einfacher Weg in diese Richtung, bei denen die Freelancer Soloselbstständige bleiben können oder sich ein Team und damit ein ganzes Unternehmen aufbauen.

In Deutschland sind mit 72% die meisten Freelancer Akademiker mit mindestens einem Bachelor-, oft aber auch Master- oder Promotionsabschluss. Das erklärt auch die hohen Einkommen und die Attraktivität des Freelancing, die dieses vor allem auf freie Geister ausübt.

Der Werkvertrag als Chance

Am Ende muss man den Werkvertrag einfach als eine Chance ansehen. Es ist kein Lottogewinn, bei dem nur die Zahlen entscheiden. Es ist kein Allheilmittel. Es ist einfach eine Chance für die einzelne Person. Inwieweit der Einzelne dann das Meiste daraus herausholen kann, ist diesem überlassen. So ist es mindestens eine Chance, die Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder zu beenden oder bestenfalls die Möglichkeit, sich Freiheit und ein sehr gutes Einkommen zu verschaffen.

Hier aber liegt auch das Problem. Wenn verallgemeinert über Lohnsätze von zwei Euro die Stunde gesprochen wird, wird oft vergessen, was dahintersteht. Dann hat nämlich ein Unternehmen sich so unter Preisdruck vorgefunden, dass es die Kosten senken muss. Dann hat sich ein Werkvertragsunternehmen bereitgefunden, die Arbeit für einen sehr niedrigen Werklohn zu übernehmen. Und dann hat sich ein Arbeitnehmer gefunden, der im Werkvertragsunternehmen bereit war, einen so geringen Stundenlohn zu akzeptieren.

All diese Aspekte dürfen nicht vergessen werden. Der Hauptbetrieb hat nicht von sich aus die Kosten gesenkt. Die Marktlage zwingt ihn dazu. Das Werkvertragsunternehmen wurde nicht gezwungen, die geringe Entlohnung zu akzeptieren. Stattdessen hat es darin für sich eine positive Chance gesehen. Der Arbeitnehmer im Werkvertragsunternehmen wurde auch nicht mit der Waffe gezwungen, dort zu arbeiten und er erhält Ausgleichsleistungen vom Arbeitsamt, anstatt zu 100% Leistungen vom Arbeitsamt zu erhalten.

Werkverträge sind grundsätzlich nicht schlecht

Wer nun mit solchen Extrembeispielen Werkverträge schlechtreden möchte, sollte auch nicht vergessen, dass diese nicht grundsätzlich schlecht sind. Vielmehr sind sie ein normales Instrument des Marktes und wurden als solches schon seit Jahrtausenden eingesetzt. Jeder Klempner, jedes erstellte Gutachten, jeder Maßanzug, der geschneidert wurde, all das wurde mit einem Werkvertrag vereinbart.

Wo liegen dann die Unterschiede? Auf der einen Seite werden damit das Wissen und die Fertigkeiten in Anspruch genommen. Auf der anderen Seite, der Seite des Lohndumpings, werden damit einfachste und damit auch am wenigsten entlohnte Tätigkeiten übertragen.

Die Frage dabei ist jedoch für den Einzelnen, wo er sich in diesem Spektrum wiederfinden möchte. Dafür muss das Spektrum dann sogar noch vervollständigt werden. Möchte sich der Einzelne als Experte sehr gut entlohnen lassen, als durchschnittlicher Mitarbeiter seine tägliche Arbeitsleistung entrichten oder aber einfachste Tätigkeiten für minimale Entlohnungen erledigen?

Was macht für den Einzelnen der Unterschied? 

Die Ausbildung, die Einstellung, die Fähigkeiten, die Motivation und die Erfahrung. Mit der richtigen Ausbildung steht der Weg in eine Festanstellung ohne weiteres offen. Wird die Ausbildung mit einem guten Ergebnis abgeschlossen, sind auch gleich höhere Gehälter vorstellbar.

Hat der Betroffene eine gesunde Einstellung zur Freiheit, dann kann er mit einer guten Qualifikation den Weg in das Freelancing als Experte antreten. Stehen dahinter noch besondere Fähigkeiten, zum Beispiel Kreativität, dann steigen die Aussichten auf einen Erfolg als Freelancer gewaltig. Dafür muss man sich aber auch selbst motivieren können.

Wer dagegen von der Einstellung her weniger Unabhängigkeit sucht, mehr Motivation von außen braucht und mit der Kreativität nicht ganz so gesegnet ist, ist als Mitarbeiter an der richtigen Stelle.

Die Erfahrung wiederum hilft beiden, dem Mitarbeiter und dem Freelancer. Letzterer sammelt durch seine Tätigkeit oftmals sogar noch deutlich mehr Erfahrung, da er fast ausschließlich in einem bestimmten Bereich tätig wird, während Mitarbeiter oftmals verschiedene Arbeiten erledigen.

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Der Missbrauch von Werkverträgen

Heißt das alles nun, dass es immer nur an dem Einzelnen, den Betroffenen liegt? Nein, es ist natürlich auch so, dass es wie überall auch, immer wieder schwarze Schafe gibt. Diese schwarzen Schafe nutzen ein System für ihren Vorteil und zum Nachteil anderer aus.

Wann liegt so ein Missbrauch vor? Die Bestimmungen aus dem Werkvertragsrecht, die Abgrenzung zur Arbeitnehmerüberlassung und Bestimmungen zum Schutz der Rechte der Arbeitnehmer sind mitunter nicht deutlich genug formuliert. Das erlaubt es Betrieben, die nicht vor dem Ende stehen, auf Lohndumpingmaßnahmen zurückzugreifen.

Das heißt in solchen Fällen, dass das Hauptunternehmen durchaus in der Lage wäre, mit den bestehenden Profitmargen zu wirtschaften. Skrupelloses Gewinnstreben verlangt dann aber nach niedrigeren Kosten, um die Profitspanne in das maximal Mögliche zu erhöhen.

Folgen des  Missbrauchs

Das Resultat hängt dann in einem solchen Fall von der Geschäftsführung ab. Soll das Lohndumping maximiert werden, kann sich ein großer Teil der Belegschaft schnell ohne Arbeit wiederfinden, nur damit sie durch Leiharbeiter oder ein Werkvertragsunternehmen ersetzt werden. Ist das Streben nach einem höheren Gewinn zwar dar, aber nicht ins Extreme gesteigert, dann ersetzen Werkvertragsunternehmen und Leiharbeiter nur einen kleinen Teil der Belegschaft. Mit ihrem Beispiel wird dann aber der Rest der Stammbeschäftigten unter Druck gesetzt, mehr zu arbeiten und nicht nach mehr Lohn zu verlangen.

Woran lassen sich die schwarzen Schafe erkennen? Für Werkverträge geht das sogar einfacher, als man sich das oftmals vorstellt. Das liegt an der Natur des Vertrages. In einem Werkvertrag wird die erfolgreiche Fertigstellung eines Werkes, wie in der Beschreibung festgelegt, verlangt. Das heißt, das Werkvertragsunternehmen ist in eigener Regie verantwortlich, mit den eigenen Ressourcen und der eigenen Planung den Erfolg herbeizuführen. Die Arbeitskräfte, die dabei eingesetzt werden, gehören dem Werkvertragsunternehmen. Ebenso sieht es mit dem Materialien aus, die verwendet werden.

Wird nun ein Werkvertragsunternehmen beauftragt, Teile der Arbeiten des Bestellbetriebes zu übernehmen, geht es bei einem schwarzen Schaf nicht mehr um die Erstellung eines Werkes. Stattdessen sollen die Stammbeschäftigten im Bestellbetrieb ersetzt werden. Damit gibt es kein klar beschriebenes Werk, das zu einem bestimmten Zeitpunkt fertig sein muss.

Ebenso werden die Arbeitskräfte nicht unabhängig nur den Weisungen des Managements des Werkvertragsunternehmens folgend arbeiten. Stattdessen werden sie unter der Weisungsaufsicht des Stammbetriebes stehen.

Zu guter Letzt wird das Werkvertragsunternehmen keine eigenen Materialien mitbringen, sondern einfach auf das Zurückgreifen, was ihm der Hauptbetrieb zur Verfügung stellt. Tritt nur eines dieser Merkmale auf, ist die Vermutung gegeben, dass eine verdeckte Entleihung von Arbeitskräften stattfindet. Sind alle drei Merkmale vorhanden, ist es sicher, dass hier ein Scheinwerkvertrag vorliegt.

Es ist also nicht der Fall, dass ein bestehendes Recht und eine Vertragsform missbraucht wird. Stattdessen wird geltendes Recht gebrochen und eine nicht Vertragsform, der Werkvertrag, auf ein Verhältnis angewendet, eine Leiharbeit, die hier nicht statthaft ist.

Es muss also, wenn es um den Werkvertrag geht, zwischen einem echten Werkvertrag und einem Scheinwerkvertrag unterschieden werden. Der Werkvertrag ist in seiner gesetzlich vorgesehenen Anwendung ein sehr gutes Instrument, das seine eigenen Vorteile aufweist. Der Scheinwerkvertrag ist ein Bruch des Gesetzes mit entsprechenden Folgen.

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Der Werkvertrag und seine Vorteile

Der Werkvertrag erlaubt es Freelancern und Werkvertragsunternehmen, Kunden zu finden und Projekte zu bearbeiten. Zugleich ist er ein Instrument, mit dem sich die Leistung in Form des geschaffenen Werkes sicher vergüten lässt. Umgekehrt gibt der Werkvertrag dem Besteller alle Handhabe, die er braucht, um auch einen entsprechenden Wert für den gezahlten Werklohn zu erhalten.

Die Zusammenarbeit im Werkvertrag

In anderen Worten, der Werkvertrag bringt Rechtssicherheit. Diese ist im Rahmen der Vertragsfreiheit mit der Unabhängigkeit verbunden, die Unternehmer und Freelancer brauchen, um ihr unternehmerische Tätigkeit in Eigenregie auszuführen.

Ist ein Bestellunternehmen ein guter Kunde, der fair auftritt und ein faires Entgelt zahlt, dann ist er für Werkvertragsunternehmen und Freelancer wertvoll und wird auch entsprechend behandelt. Wenn ein Werkvertragsunternehmen oder ein Freelancer entsprechend fair auftritt und eine gute Arbeit leistet, werden auch diese entsprechend behandelt.

Das heißt, wenn beide ihre Rolle kennen und ausfüllen, dann besteht ihnen eine gute Kooperation, die durch die Bestimmungen des Werkvertrages gefördert wird. Damit können sie über längere Zeit erfolgreich zusammenarbeiten und zugleich ihre Unabhängigkeit waren. Ein Subunternehmer bleibt so ein Subunternehmer und wird nicht zu einer Unterabteilung des bestellenden Unternehmens. Ein Freelancer bleibt so ein Freelancer und wird nicht einfach nur ein weiterer Angestellter im Betrieb.

Der Mindestlohn

Während Werkverträge oftmals als ein Mittel angesehen werden, um Lohndumping zu betreiben, muss auch hier an der Rechtmäßigkeit solcher Aktivitäten gezweifelt werden. Der Werkvertrag selbst hat aufgrund seiner Natur und Beschaffenheit keinen Einfluss auf das Entgelt der Mitarbeiter.

Was tatsächlich geschieht, wenn ein Werkvertragsunternehmen bestellt wird, ist, dass zwischen dem Besteller und dem Auftragnehmer ein geringer Werklohn vereinbart wird. Für das Werkvertragsunternehmen bedeutet dies, dass nur ein geringer Finanzrahmen für die Bezahlung der Mitarbeiter zur Verfügung steht. Daher muss deren Entlohnung dementsprechend niedrig ausfallen.

In diesem Zusammenhang muss aber auch darauf hingewiesen werden, dass es gesetzlich vorgeschriebene Mindestlöhne gibt. Der Mindestlohn gilt für alle Beschäftigten in Deutschland im Alter von mindestens 18 Jahren. Dies ist unabhängig davon, ob der Beschäftigte ein Deutscher oder ein Nicht-Deutscher ist und ob es sich bei dem Unternehmen um ein deutsches oder ein ausländisches Unternehmen handelt.

Es gibt zwar auch Ausnahmen vom Mindestlohn, doch treffen diese auf den durchschnittlichen Arbeitnehmer eher selten zu. Beschäftigte ohne Berufsabschluss unter 18 Jahren sind zum Beispiel vom Mindestlohn ausgenommen. Es existieren auch Sonderregeln für Langzeitarbeitslose, für die der Mindestlohn erst nach einer Arbeitszeit von 6 Monaten greift. Davon abgesehen muss der Mindestlohn aber grundsätzlich gezahlt werden.

Vom Mindestlohn sind auch tarifrechtliche Abweichungen möglich. Daher gibt es für bestimmte Branchen eigene Tariflöhne, die auch unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Das heißt aber nicht, dass Entlohnungen von nur 2 € pro Stunde statthaft sind. Auch gilt der Mindestlohn unabhängig davon, wie lange die Beschäftigung besteht, in welcher Branche oder welchen Umfang sie hat. Damit ist er auch für Minijobber anzuwenden.

Für die Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestlohns ist neben den Gewerkschaften vor allem die Bundeszollverwaltung zuständig. Liegt ein Verstoß gegen den gesetzlichen Mindestlohn vor, dann drohen Geldbußen von bis zu 500.000 €. Wer sich also mit Lohndumping konfrontiert sieht, kann etwas unternehmen. Das Gleiche gilt, wenn Stammbeschäftigte von Werkvertragsarbeitnehmern erfahren, dass dort der gesetzliche Mindestlohn nicht eingehalten wird.

Fazit

Es gibt Fälle, in denen Stammarbeitnehmer durch die Bestellung eines Werkvertragsunternehmens ihre Arbeitsplätze verloren haben oder unter Druck stehen, nicht zu hohe Lohnforderungen zu stellen. Dabei ist jedoch oftmals ein entsprechender Marktdruck auf das Unternehmen vorhanden, die Preise und damit auch die Kosten im Betrieb zu senken.

Nur weil es Gesetze gibt, heißt das nicht, dass sie niemand bricht. Dementsprechend gibt es auch im Bereich des Werkvertrages Fälle von schwarzen Schafen, die mit Scheinwerkverträgen Lohndumping betreiben. Dabei gibt es aber kein klar definiertes Werk, sind die Arbeitskräfte nicht vom Stammbetrieb unabhängig und es werden auch nicht die Materialien des Werkvertragsunternehmens genutzt.

Von Extrembeispielen und schwarzen Schafen abgesehen ist es jedoch die Verantwortung des Einzelnen, sich so zu stellen, dass er auf dem Arbeitsmarkt Chancen hat. Das heißt, mit der entsprechenden Qualifikation, Einstellung, Motivation, Erfahrung und Fähigkeiten biete sich viele Möglichkeiten. Diese schließen die Arbeit als Soloselbstständiger mit Werkverträgen, die Gründung eines eigenen Unternehmens und die Arbeit als Mitarbeiter mit ein. Hier hängt es von den Wünschen des Betroffenen ab, welcher Weg beschritten wird.

Fehlt es jedoch an der Qualifikation, Einstellung, Motivation, Fähigkeiten oder Erfahrung, sind Werkverträge und Werkvertragsunternehmen noch immer eine Möglichkeit, den Weg in die Arbeitslosigkeit zu verhindern. Ebenso sind sie eine Möglichkeit für Arbeitssuchende, über Werkvertragsunternehmen eine bezahlte Tätigkeit zu finden.

Der Werkvertrag, Tarifverträge, gesetzliche Mindestlöhne und weitere Vorschriften bieten jedoch einen guten Rahmen, der Lohndumping verhindern und vielen Freelancern und Unternehmen die Akquise von Kunden und die geschäftliche Tätigkeit erlauben. Mit ihnen werden die gegenseitige Zusammenarbeit und eine statthafte Entlohnung gefördert und der Missbrauch von Werkverträgen verhindert oder zumindest erschwert.

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