A1-Bescheinigung: rechtliche Grundlagen
Es ist schon lange nicht mehr nur üblich, dass Arbeitnehmer oder Selbstständige im eigenen Land arbeiten. Sie arbeiten oft für Arbeitgeber im Ausland oder werden von ihren Firmen für gewisse Zeit ins Ausland entsandt.
Hier ist die A1-Bescheinigung sehr wichtig, denn sie ist ein Dokument, dass bei allen Beteiligten für Rechtssicherheit sorgt und vor allen Dingen sicherstellt, dass die Soziaversicherungsansprüche ganz klar geregelt sind.
Inhaltsverzeichnis
- A1-Bescheinigung: rechtliche Grundlagen
- Was ist die A1-Bescheinigung?
- Welchen Zweck hat die A1-Bescheinigung?
- Was sind die rechtlichen Grundlagen der A1-Bescheinigung?
- Welche Herausforderungen und Missverständnisse gibt es bei der A1-Bescheinigung?
- Welche Branchen sind sehr häufig vom Gebrauch der A1-Bescheinigung betroffen?
- Wie sieht die Zukunft der A1 Bescheinigung aus?
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Was ist die A1-Bescheinigung?
Oftmals wird die A1-Bescheinigung auch als Entsendebescheinigung bezeichnet. Sie ist ein offizielles, rechtsgültiges Dokument, das den Nachweis erbringt, dass ein Arbeitnehmer oder auch Selbstständiger für die Dauer seiner temporären Entsendung in ein anderes Lang weiterhin seine Sozialversicherungsbeiträge in seinem Heimatland entrichtet.
Die A1-Bescheinigung wird in der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz verwendet. Durch die A1-Bescheinigung wird vermieden, dass die sozialversicherungspflichtige Zuständigkeit nicht zwischen den Ländern wechseln muss. Das erleichtert die Verwaltung und vermeidet auch finanzielle Doppelbelastung aus Beiträgen verschiedener Länder.
Die A1-Bescheinigung wird vom Sozialversicherungsträger des Heimatlandes ausgestellt. Damit kann der Arbeitnehmer oder auch Arbeitgeber den Nachweis gegenüber den Behörden im Gastland bringen, dass alle Sozialversicherungsbeiträge weiterhin im Heimatland entrichtet werden.
Welchen Zweck hat die A1-Bescheinigung?
Zunächst einmal möchte man mit der A1-Bescheinigung eine Erleichterung bei den grenzüberschreitenden Arbeiten für Arbeitnehmer und Selbstständige erreichen. Man schützt dabei sowohl den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber innerhalb der unterschiedlichen Sozialversicherungssysteme vor finanziellen und rechtlichen Folgen. Der Arbeitnehmer bleibt für die Dauer seiner Entsendung in seinem Heimatland weiterhin renten-, kranken- und arbeitslosenversichert.
Auch der Arbeitgeber profitiert von der A1-Bescheinigung. Er hat damit eine klare rechtliche Grundlage und darf seine Mitarbeiter grenzüberschreitend einsetzen. Er braucht sich in diesem Fall nicht mit den Sozialversicherungssystemen der Länder zu befassen, in denen die Mitarbeiter arbeiten. Es werden alle gesetzlichen Anforderungen durch die Bescheinigung erfüllt und der Arbeitgeber braucht keine rechtlichen Probleme oder Bußgelder zu befürchten. Gerade für Unternehmen, die regelmäßig ihre Mitarbeiter für einen gewissen Zeitraum in ein anderes Land entsenden müssen oder Projekte in anderen Ländern durchführen müssen, profitieren erheblich von dieser Bescheinigung.
Das Gleiche gilt auch für Selbstständige. Für sie selbst ist es der Nachweis, dass sie ihre Beiträge weiterhin in ihrer Heimat entrichten und brauchen sich hier bei ihren Tätigkeiten im Ausland keine Sorgen zu machen.
Was sind die rechtlichen Grundlagen der A1-Bescheinigung?
Es gibt einen Rahmen für die Koordination der sozialen Sicherheit der EU, des EWR und der Schweiz durch die A1-Bescheinigung. Die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und die Durchführungsverordnung Nr. 987/2009 sind hier zu nennen.
In der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 wird festgelegt, welches nationale Sozialversicherungssystem für eine Person zuständig ist, wenn diese in mehreren Ländern arbeitet. Natürlich gilt grundsätzlich das Territorialitätsprinzip. Hiernach gibt es eine Sozialversicherungspflicht in den Land, in dem der Mitarbeiter seine Arbeit verrichtet. Durch die A1-Bescheinigung gibt es hier allerdings eine Ausnahme, vorausgesetzt, es werden die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt.
Genau hier kommt die Durchführungsverordnung Nr. 987/2009 ins Spiel. Sie legt fest, wie die Bescheinigung zu beantragen ist und welche Fristen hierbei einzuhalten sind. Außerdem gibt sie auch vor, wie man die Streitigkeiten zwischen den verschiedenen Ländern lösen kann. Es gibt sogar Grundsatzurteile des Europäischen Gerichtshofes, bei denen die A1-Bescheinigung als bindend galt, wenn sie gültig ausgestellt wurde. Das war auch in Situationen der Fall, in denen die Behörden des Gastlandes die zugrunde liegende Entsendung in Frage stellten.

Welche Herausforderungen und Missverständnisse gibt es bei der A1-Bescheinigung?
Die Probleme treten leider in der Praxis auf, obwohl es eine klare rechtliche Basis für die A1-Bescheinigung gibt. Eines der Beispiele dafür ist, dass viele Arbeitgeber sich nicht darüber im Klaren sind, dass die Bescheinigung beantragt werden muss, bevor der Arbeitnehmer seine Tätigkeit im Ausland aufnimmt.
Ein weiteres Beispiel, das in der Praxis immer wieder auftritt, ist die Tatsache, dass viele Arbeitgeber denken, dass die A1-Bescheinigung nur beantragt werden muss, wenn ein Arbeitnehmer für einen längeren Zeitraum im Ausland arbeitet. Das ist aber nicht der Fall, denn auch bei kurzen Aufenthalten und gerade bei regelmäßigen Grenzübertritten muss vorher eine A1-Bescheinigung beantragt werden. Das betrifft auch Dienstreisen.
Ein weiteres Problem gibt es bei den unterschiedlichen Mitgliedsländern selber. Manche der Länder haben bereits die einfachen digitalen Verfahren eingeführt. Andere Länder wiederum haben immer noch die faktischen Anträge. Das führt leider oftmals zu Verzögerungen. Das ist natürlich für Unternehmen ärgerlich, die ihre Mitarbeiter häufig ins Ausland schicken müssen.
Ein weiteres Problem stellt die unterschiedliche Handhabung in den verschiedenen Mitgliedsländern dar. Es gibt Länder, in denen der Arbeitnehmer zu jederzeit seine A1 Bescheinigung bei sich führen muss. Kann er diese auf Nachfrage nicht vorweisen, drohen ihm direkt Bußgelder und rechtliche Konsequenzen. Andere Länder wiederum sind dort wesentlich flexibler und es reicht vollkommen aus, wenn die A1 Bescheinigung vorliegt.
Eine dauerhafte Kritik, die es zur eins Bescheinigung gibt, ist das Sozialdumping. Sozialdumping bezeichnet die Praxis, dass Arbeitnehmer Ausländern mit niedrigeren Sozialversicherungsbeiträgen in Ländern mit höheren Standards einsetzen. Das bedeutet, dass es hier einen unfairen Wettbewerb gibt und vor allen Dingen die Arbeitsbedingungen in den betroffenen Ländern untergraben werden können.
Welche Branchen sind sehr häufig vom Gebrauch der A1-Bescheinigung betroffen?
Es gibt selbstverständlich viele Branchen, in denen die A1-Bescheinigung benötigt wird. Gerade die Bauwirtschaft ist sehr stark davon betroffen, denn es gibt viele ausländische Mitarbeiter, die in deutschen Bauprojekten eingesetzt werden.
Auch in der Transportbranche braucht man die A1-Bescheinigung. Man denkt nur an all die LKW Fahrer, die regelmäßig Transporte in der gesamten EU machen. Sie müssen ebenfalls einen Nachweis bringen, in welchem Land sie sozialversichert sind.
In Zeiten der zunehmenden Technologien gibt es auch viele IT Firmen, die ihre Mitarbeiter ins Ausland entsenden müssen. Auch Unternehmensberatungen sind hier von regelmäßig betroffen.
Ein weiterer Bereich, der in den letzten Jahren großen Zuwachs erfahren hat, ist die Zunahme von Remote Arbeit und auch die der digitalen Nomaden. Hier hat sich eine komplett neue Welt eröffnet. Bei digitalen Nomaden ist es vollkommen selbstverständlich, dass sie in mehreren Ländern arbeiten, obwohl sie in ihrem Heimatland formal gemeldet bleiben. Hier ergibt sich oftmals auf eine Grauzone, die es klarzustellen gibt. Denn er stellt sich in diesem Fall die Frage, ob es eine festliche berufliche Bindung zu einem Arbeitgeber gibt oder ob es sich um eine selbstständige Tätigkeit in seinem Heimatland handelt. Für digitale Nomaden ist das Thema der A1 Bescheinigung besonders wichtig. Ansonsten laufen Sie Gefahr, dass sie eine Doppelbelastung bekommen. Das bedeutet, dass sie in verschiedenen Ländern ihre Sozialversicherungsbeiträge entrichten müssen.
Wie sieht die Zukunft der A1 Bescheinigung aus?
Da die Zahl der ausstellenden A1 Bescheinigungen in den letzten Jahren dramatisch gestiegen ist, wird die Digitalisierung der eins Bescheinigung in Zukunft wesentlich wichtiger werden. Es gibt allerdings bereits heute sehr viele EU Mitgliedstaaten, die elektronische Antragsverfahren eingeführt haben. Das vereinfacht natürlich den Prozess der Beantragung für Arbeitgeber und Selbstständige.
Man möchte in den nächsten Jahren den Verwaltungsaufwand innerhalb der Länder noch weiter reduzieren. Deshalb arbeitet man momentan an einem europaweit einheitlichen elektronischen System. Man möchte die A1 Bescheinigung damit nicht nur schneller verfügbar machen, sondern es soll den verschiedenen Mitgliedsländer Thorn durch das elektronische System möglich sein, dass die verschiedenen Sozialversicherungsträger direkt Daten miteinander austauschen können. Für die Mitgliedsländer, bedeutet das, dass Missbrauch hier verhindert werden kann. Die verschiedenen Behörden werden in die Lage versetzt, in Echtzeit Formationen über Beschäftigungsverhältnisse und auch die Sozialversicherungsbeiträge austauschen zu können.
Das wird vor allen Dingen kleinere Unternehmen und selbstständige freuen. Hier gibt es dauerhaft Kritik gegenüber der A1 Bescheinigung. Oftmals empfinden diese das aktuelle Verfahren als zu zeitaufwändig und zu bürokratisch.
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