28 Feb 2024

Arbeitnehmerfreizügigkeit: Einsatz von Arbeitnehmer aus der EU

“Arbeitnehmerfreizügigkeit“ ist ein Rechtsbegriff, der von der Europäischen Union verwendet wird. Dieser Begriff bezieht sich auf das Recht von Arbeitnehmern aus der EU, in jedem anderen EU-Land zu leben und zu arbeiten. Sie dürfen, in allen EU-Ländern, ohne Einschränkung, auch unabhängig von der Staatsangehörigkeit, arbeiten.

Das Ziel ist die Stärkung des gemeinsamen europäischen Arbeitsmarktes.

Rechtsgrundlage der Arbeitnehmerfreizügigkeit

Die Rechtsgrundlage für die Arbeitnehmerfreizügigkeit findet sich in den Artikeln 45-48 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).

Die Grundlage dieses Abkommens ist der Gleichheitsgrundsatz. Das bedeutet, dass die Arbeitnehmer die gleichen Arbeits- und Sozialbedingungen haben wie die Bürger des Landes, in dem sie arbeiten. Dieses Abkommen verbietet jede Art von Diskriminierung von Arbeitnehmern aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit.

Wie sich die Freizügigkeit der Arbeitnehmer auf EU-Arbeiter auswirkt

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit hat einen großen Einfluss auf die Arbeitnehmer aus der EU. Denn dieses Rechtskonzept ermöglicht die berufliche Mobilität zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Die europäische Arbeitnehmer haben bessere Möglichkeiten, eine Arbeit zu finden, die ihren Fähigkeiten entspricht. Es gibt keine grenzüberschreitenden Barrieren.

Die Folge davon ist ein Gleichgewicht auf dem Arbeitsmarkt. Und das fördert die wirtschaftliche Entwicklung. EU-Arbeitnehmer leisten einen wichtigen Beitrag in Regionen mit Arbeitskräftemangel. Somit fördert die Arbeitnehmerfreizügigkeit die Sozialintegration und den kulturellen Austausch. Und trägt damit zu einer integrierten europäischen Gemeinschaft bei.

Außerdem bedeutet dieses Rechtskonzept eine persönliche und berufliche Weiterentwicklung für EU-Arbeitnehmer. Es ermöglicht den EU-Bürgern, an unterschiedlichen Arbeits- und Kulturkreisen teilzuhaben. Und das wirkt sich unmittelbar auf die berufliche und persönliche Entwicklung aus. Arbeitnehmerfreizügigkeit fördert eine faire und gerechte Behandlung zwischen den Mitgliedstaaten.  Durch die Ermöglichung eines gleichen rechtlichen und sozialen Schutz für alle Arbeitnehmer in der EU. 

Beinhaltet die Arbeitnehmerfreizügigkeit ein gleiches Aufenthaltsrecht für die Familienangehörigen des Arbeitnehmers?

Im Rahmen des Rechtskonzepts der Arbeitnehmerfreizügigkeit in der Europäischen Union wird das Recht von Familienangehörigen auf Aufenthalt im Mitgliedsland allgemein anerkannt. Es gilt jedoch nur für Ehegatten und Kinder. Die Eltern des Arbeitnehmers haben nicht automatisch ein Aufenthaltsrecht.

So zum Beispiel, wenn einer der Ehegatten Mitglied der EU ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob er die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitglieds von Geburt an hatte oder sie im Laufe seines Lebens erworben hat. In diesem Fall erhält der andere Ehegatte, der nicht EU-Bürger ist, automatisch die gleichen Rechte. Das Gleiche gilt für die Kinder des EU-Bürger. Auf diese Weise wirkt sich die Arbeitnehmerfreizügigkeit auf den Schutz und die Erhaltung der Familieneinheit aus. Es ist wichtig zu beachten, dass die Rechte auf Familienzusammenführung von Land zu Land innerhalb der EU unterschiedlich sein können.

Gibt es irgendwelche Einschränkungen für EU-Arbeitnehmer im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit?

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit setzt in bestimmten Situationen auch Einschränkungen voraus. Aber diese Einschränkungen müssen angemessen und nicht diskriminierend sein!

Es kann Einschränkungen für Arbeitnehmer geben, um die öffentliche Sicherheit, die öffentliche Ordnung und die öffentliche Gesundheit zu schützen. Für Bürger mit strafrechtlichen Verurteilungen gelten solche Beschränkungen. Vor allem, wenn es um den Schutz der öffentlichen Sicherheit geht. Beim Beitritt eines neuen Mitgliedstaates zur EU kann es zeitliche Beschränkungen für Arbeitnehmer aus dem neuen Mitgliedstaat geben.

Haben Sie noch Fragen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit oder suchen Sie Arbeitnehmer aus Europa? Wir von Zeitarbeit International beraten Sie gerne bei allen Fragen rund um die Arbeitnehmerüberlassung, Personalvermittlung und Rekrutierung von Arbeitnehmern aus Europa.