01 Dez 2022

Arbeitnehmer Entsendung ins Ausland - alles, was Sie wissen sollten.

Wollen Sie einen Arbeitnehmer ins Ausland entsenden oder aus Mitarbeiter aus dem EU-Ausland nach Deutschland entsenden lassen, so ergeben sich für Sie als Arbeitgeber viele Fragen: 

  • Wie funktioniert die Entsendung? Ist die meldepflichtig?
  • Wozu braucht man eine A1-Bescheinigung
  • Was ändert sich beim Sozialversicherungsschutz? 
  • Ist eine Entsendung zeitlich begrenzt?
  • Was ist wenn der entsandte Arbeitnehmer krank wird? 
  • Wer hilft mir bei der Arbeitnehmer Entsendung?

Gibt es Unterschiede Länderbesonderheiten? Welche Kosten sind mit der Arbeitnehmer Entsendung ins Ausland verbunden?

Dies und mehr erfahren Sie in diesem Artikel.

Ist eine Arbeitnehmer Entsendung meldepflichtig?

Arbeitgeber müssen eine Arbeitnehmer Entsendung von beim zuständigen Sozialversicherungsträger melden, um nachzuweisen, dass die Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes für die Zeit der Auslandsbeschäftigung weiterhin gelten. Damit vermeiden die Arbeitgeber doppelte Beitragszahlungen zur Sozialversicherung.

Innerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes und in der Schweiz braucht man eine A1-Bescheinigung. Diese wird durch Sozialversicherungsträger ausgestellt und wird in vielen Ländern der EU streng kontrolliert.

Wofür braucht man eine A1-Bescheinigung?

Arbeitgeber sind verpflichtet, Ihre Arbeitnehmer bei der  Entsendungen ins EU-Ausland oder eine A1-Bescheinigung einzuholen. Ausländischen Arbeitnehmer müssen diese Bescheinigung dabei haben. 
Die A1-Bescheinigung ist der Nachweis, dass der Arbeitnehmer den Sozialversicherungsvorschriften des jeweiligen Landes unterliegt. 

Was versteht man unter Arbeitnehmer Freizügigkeit?

Arbeitnehmer-Freizügigkeit ist eine Regelung, die Innerhalb der Europäischen Union (EU) gilt. Dank dieser Regelung benötigt man bei der  Arbeitnehmer Entsendung innerhalb der EU weder ein Visum noch einen Aufenthaltstitel.

Allerdings gibt es neben den generellen EU-Bestimmungen in einzelnen Ländern spezifische Regelungen was die Meldepflicht angeht. Diese sollten Sie bei der Arbeitnehmer Entsendung unbedingt beanten.

Dauer der Entsendung ins Ausland

Entsendung innerhalb der EU- Wirtschaftsraumes und der Schweiz ist die Gültigkeit einer A1-Bescheinigung auf 24 Monate begrenzt. Bei den Anderen Staaten gelten die Regelungen von Sozialversicherungsabkommen des jeweiligen Staates.

Was passiert im Krankheitsfall?

Wird ein Arbeitnehmer im Ausland erkrankt, so besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Die Dauer der Krankheit bzw. soll am Aufenthaltsort mitgeteilt werden. Während der Entgeltfortzahlung soll Ihr Entsandter Arbeitnehmer das Bruttoentgelt erhalten inkl. aller Sachbezüge. 

Auch bei der Krankheit verlängert sich die Entsendung nicht um den entsprechenden Zeitraum.

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