09 Nov 2023

Leiharbeiter vs. Subunternehmer Beschäftigung - Unterschiede

Immer wieder hört man in der öffentlichen Diskussion von Leiharbeiter- und Subunternehmerbeschäftigung. Doch was genau verbirgt sich dahinter? Beide Formen haben eines gemeinsam: Es handelt sich um eine Beschäftigungsform, bei der Arbeitgeber Personal von Dritten anmieten. Der Unterschied zwischen beiden liegt jedoch darin, dass ein Leiharbeiter direkt beim Verleiher angestellt ist und dieser ihn dann an den Entleiher weitervermittelt. Der Subunternehmer hingegen erbringt als selbstständiger Unternehmer Dienstleistungen für seinen Auftraggeber.

Doch welche Vor- und Nachteile bringen diese unterschiedlichen Modelle mit sich?

Leiharbeit 

Leiharbeit kann sowohl Vorteile für Unternehmen als auch Mitarbeiter bieten.

Für das Unternehmen bedeutet es :

  • Flexibilität im Personaleinsatz sowie die Möglichkeit kurzfristige Engpässe abzufangen oder spezielle Fachkräfte zu gewinnen ohne sie fest anzustellen.
  • Kosten können gespart werden, da keine Sozialabgaben wie Krankenversicherung oder Rentenbeiträge gezahlt werden müssen.

Für den Mitarbeiter bietet die Leiharbeit zwar oft nur befristete Arbeitsverträge aber dafür besteht immerhin eine Chance auf Übernahme durch das entleihende Unternehmen nach Ablauf des Einsatzes beim Verleiher. Allerdings gibt es auch Kritikpunkte gegenüber diesem Modell: Die Löhne sind meist niedriger als bei Festangestellten gleichen Tätigkeiten; zudem fehlt häufig Planbarkeit bezüglich Einsätze bzw.

Subunternehmen

Auslastung Subunternehmertum hat ebenfalls seine Vor-und Nachteile . 

Vorteile:

Ein großer Pluspunkt hierbei ist ,dass Selbständigkeit und damit auch die Möglichkeit besteht, sich selbstständig zu machen sowie eigene Preise festzulegen. Auch kann man als Subunternehmer mehrere Auftraggeber haben und somit von einer größeren Unabhängigkeit profitieren.

Jedoch gibt es hierbei auch einige Nachteile: So muss der Unternehmer eigenverantwortlich für seine Steuern ,Sozialabgaben etc. aufkommen; zudem ist das Einkommen nicht garantiert bzw. schwankt oft je nach Auslastung oder Anzahl an Aufträgen.

Insgesamt lässt sich sagen, dass sowohl Leiharbeit als auch Subunternehmertum ihre Vor-und Nachteile mitbringen . Es kommt darauf an welche Prioritäten ein Arbeitssuchender hat – ob er lieber flexibel sein möchte (Leiharbeiter) oder doch eher eine feste Kundenbasis bevorzugt(Subunternehmen). Wichtig dabei bleibt jedoch immer fairer Lohn sowie soziale Absicherungen wie Krankenversicherung, Rente usw.

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Häufig gestellte Fragen

Der Unterschied zwischen Leiharbeiter und Zeitarbeiter ist subtil, aber dennoch bedeutsam. Beide Begriffe werden oft synonym verwendet, jedoch gibt es einen feinen Unterschied in der Art und Weise wie sie eingesetzt werden.

Leiharbeiter sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen für eine begrenzte Zeit eingestellt wurden. Sie können entweder direkt vom Unternehmen oder über ein Personalleasing-Unternehmen angeworben worden sein. In beiden Fällen arbeiten sie vorübergehend bei dem Kundenunternehmen unter dessen Aufsicht und Anleitung.

Zeitarbeit hingegen bezieht sich auf das Geschäftsmodell eines Unternehmens – nämlich Personal an andere Firmen zu vermieten. Das bedeutet dass diese Mitarbeiter nicht nur temporär beim Kundenunternehmen beschäftigt sind sondern auch weiterhin offiziell Angestellte des Vermittlungsunternehmens bleiben.

Sowohl Leiharbeiter als auch Subunternehmer in der Regel teurer sind als eigene Mitarbeiter. Das liegt daran, dass sie aufgrund ihrer besonderen rechtlichen Stellung höhere Löhne erhalten müssen und zusätzlich noch Kosten für den Arbeitgeber anfallen. 

Wenn man nun aber zwischen diesen beiden Optionen wählen muss, gibt es einige Aspekte zu berücksichtigen: Zum einen bieten Leiharbeiter eine gewisse Flexibilität bei schwankendem Arbeitsaufkommen. Man kann schnell Personal dazubuchen oder wieder reduzieren – ohne langfristige Verpflichtungen einzugehen.

Subunternehmer hingegen haben meist spezielle Fachkenntnisse und können daher gezielt eingesetzt werden – zum Beispiel für bestimmte Projekte oder Aufgabenbereiche. Hierbei hat das Unternehmen jedoch weniger Kontrolle über die Arbeitsweise des Subunternehmers bzw. dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; zudem besteht immer das Risiko einer Scheinselbstständigkeit.

Beide Varianten haben Vor- sowie Nachteile – je nach individueller Situation sollten diese sorgfältig gegeneinander abgewogen werden.

Eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung (auch Scheinwerkvertrag genannt) liegt vor, wenn ein Unternehmen einen Mitarbeiter beschäftigt und dieser tatsächlich aber für ein anderes Unternehmen arbeitet. Der Beschäftigte ist somit nicht bei dem eigentlichen Auftraggeber angestellt, sondern wird von einem Dritten zur Verfügung gestellt. Dies kann verschiedene Gründe haben: Zum Beispiel möchte das beauftragende Unternehmen keine eigenen Arbeitskräfte anstellen oder es gibt Schwierigkeiten bei der Personalbeschaffung. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass die Kosten für eine direkte Anstellung zu hoch sind und daher auf diese Weise gespart werden soll.

Allerdings birgt eine solche Praxis auch Risiken: Denn in vielen Fällen verstößt sie gegen geltendes Recht – insbesondere gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Dies sieht nämlich vor, dass Leiharbeit nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist – etwa wenn es sich um kurzfristigen Einsatz handelt oder der Verleiher über eine entsprechende Erlaubnis verfügt.